Facebook Falle – Lagerist entlassen weil er seine Frau auf Händen trägt

August 16, 2013    

Es ist sicher nicht der erste Fall, bei dem durch einen dummen Zufall, unüberlegt oder einfach nur durch Unachtsamkeit ein Facebook-Beitrag den Job kostet. In diesem Fall hatte ein Lagerist auf seiner Facebook-Seite ein Foto gepostet, auf dem er seine schwangere Braut auf Händen trägt. Dumm nur, dass er eigentlich wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben war. Die Konsequenz: Sein Arbeitgeber hatte ihn fristlos entlassen. Der Lagerist ging vor Gericht. Letztendlich haben sich beide Parteien verglichen. Der Lagerist bekam eine Abfindung. Die fristlose Kündigung hätte wahrscheinlich auch nicht Bestand gehabt sagen viele Rechtsexperten. In einem ähnlichen Fall, eine auszubildende Friseurin hatte auf Facebook sinngemäß gepostet „Jetzt zum Arzt und dann in den Urlaub“ und dann auch noch Urlaubsfotos hochgeladen, kam es ebenfalls zu einem Vergleich. So schnell kann eine fristlose Kündigung bei unserer Rechtssprechung nicht ausgesprochen werden. In der Regel kommt es erst einmal zu einer Abmahnung. Auch stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber an die Information gekommen ist. Ohne konkreten Anlass darf kein Arbeitgeber einfach so in den sozialen Netzwerken seine Mitarbeiter kontrollieren. Das regelt das Beschäftigtendatenschutzgesetz. Es gilt also, dass beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sich sensibel mit den Fragen „Was darf ich“, „Worauf muss ich achten“, „Was geht gar nicht“ auseinandersetzen sollten.
Woher wir das alles wissen?

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Aber seht selbst: Zum Ratgeber

Weitere Quellen:
Die Welt: Krankgeschriebener wegen Facebook-Foto gefeuert
Focus Online: Wegen Facebook gefeuert Lagerist

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